Wenn Sie sich von einem Gericht in München ungerecht behandelt fühlen bzw. wenn sie nachweisen können, dass das Urteil aufgrund von Fehlern zustande gekommen ist, dann kann ihr Anwalt Revision einlegen. In diesem Fall wird das nächsthöhere Gericht, beim Amtsgericht also das Landgericht, prüfen inwieweit die Revision zulässig ist. Stimmt das Gericht der Revision zu, gibt es bei der nächsthöheren Instanz eine entsprechende neue Verhandlung. |
Ihr Anwalt kann nach einem Gerichtsurteil vor einem Gericht in München Revision einlegen, sofern sich neue Fakten ergeben, die dafür sprechen, dass das Urteil falsch gesprochen wurde. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Richter aufgrund äußerer Faktoren befangen war und somit das von ihm gefällte Urteil ungültig ist. Bei einer Revision muss man aber auch damit rechnen, dass sogar eine höhere Strafe ausgesprochen werden kann. |
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