Kosten
Die Kosten der Mandatsübernahme richten sich entweder nach dem RVG oder aber nach einer individuell mit Ihnen geschlossenen Vergütungsvereinbarung. Sie werden bereits vor der Mandatserteilung umfassend über die entstehenden Kosten informiert. Sie müssen zu keiner Zeit mit einer „bösen Überraschung“ rechnen. Transparenz und Offenheit wird hier groß geschrieben.
Sofern Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen rechnen wir gerne auch mit dieser ab. Ihnen entstehen dann keine, beziehungsweise nur die Kosten einer etwaigen Selbstbeteiligung. Voraussetzung dafür ist jedoch grundsätzlich, dass das entscheidende Rechtsgebiet auch von ihrem Versicherungsschutz mitumfasst wird. Gerne beraten wir Sie bei Fragen dazu.